Gera benötigt zwölf neue Niederflurstraßenbahnen als Ersatz für
die alten Tatrabahnen. Welche Gründe dafür sprechen, haben wir
Ihnen in Kürze zusammengefasst:
Barrierefreie Mobilität für
alle Barrierefreiheit betrifft uns alle! Ob
aufgrund dauerhafter Einschränkungen der Mobilität durch
körperliche Behinderungen, nach einer Knie-Operation oder
mit Kinderwagen - niemand sollte eine Stunde an einer
Straßenbahnhaltestelle warten müssen, um am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen, zur Arbeit oder zur
Schule fahren zu können.
Gut getaktet von A nach B entsprechend des
Bedarfs und nicht auf Basis (nicht) vorhandener
Straßenbahnen.
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Gem. § 8 Abs. 3
Personenbeförderungsgesetz sind Kommunen bis zum 1.
Januar 2022 dazu verpflichtet, für eine vollständige
Barrierefreiheit ihres ÖPNV-Angebotes zu sorgen. Hiervon
ist Gera weit entfernt und es drohen Strafzahlungen, welche
besser in die Beschaffung von neuen Straßenbahnen zu
investieren sind.
Inanspruchnahme von Fördermitteln Zur
Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes wurden weitere
Fördermittel in Aussicht gestellt und sogar auf 75 %
erhöht.
Unwirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs alter
Tatrabahnen
Mit dem Betrieb der alten Tatrabahnen gehen notwendige
Instanthaltungsmaßnahmen einher. Die komplette Zerlegung
verursacht Kosten in Höhe von ca. 400.000 €.
Die wirtschaftlichere Option Die
diskutierte Option, zum jetzigen Zeitpunkt sechs Bahnen zu
bestellen und zu einem späteren erneut sechs, ist die
deutlich unwirtschaftlichere. Die gestückelte Beschaffung
von neuen Straßenbahnen erhöht den Einzelpreis je Bahn.